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Schrank

AZG | Arbeitszeitgesetz

Kommentar

3. Aufl. 2015

ISBN: 978-3-7073-3025-0

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Schrank - AZG | Arbeitszeitgesetz

§ 8b Untersuchungen

Franz Schrank

1

§ 8b entspricht exakt den Bestimmungen des § 12b AZG. Er ist auch nicht in den Straftatbeständen des § 20 angeführt, sodass die allfällige Missachtung keine Verwaltungsstrafen auslösen kann.

2

Daher kann sowohl hinsichtlich der Grundsatzhinweise als auch zu den Arbeitgeberpflichten auf die Hinweise in den Rz. 1-4 zu §12b AZG verwiesen werden, um Wiederholungen zu vermeiden.

AZG | Arbeitszeitgesetz

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