Schrank

AZG | Arbeitszeitgesetz

Kommentar

3. Aufl. 2015

ISBN: 978-3-7073-3025-0

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Schrank - AZG | Arbeitszeitgesetz

§ 3 Überstundenarbeit

Franz Schrank

Gesetzesmaterialien: EB RV 177 BlgNR XX. GP

„Zu §3:

Abs. 1 eröffnet nunmehr die Möglichkeit einer Arbeitszeitverlängerung (Überstundenleistung) bei Vorliegen eines erhöhten Arbeitsbedarfes. Eine Tagesarbeitszeit von zehn Stunden stellt – außer im Fall des Abs. 2 und des § 2 Abs. 3 letzter Satz – die Höchstgrenze der täglichen Arbeitszeit dar. Die Höchstgrenze der Arbeitszeit in einzelnen Wochen beträgt analog zu § 9 AZG 50 Stunden. Nach Art. 6 iVm. Art. 16 Z 2 der EU-Arbeitszeit-Richtlinie muß die durchschnittliche wöchentliche Höchstarbeitszeit innerhalb eines Durchrechnungszeitraumes von vier Monaten mit 48 Stunden begrenzt werden.

Die Formulierung der Abs. 2 und 3 wird § 20 Abs. 1 lit. b und Abs. 2 AZG – ,Außergewöhnliche Fälle‘ – angepasst.

Die nunmehr eingefügte Einschränkung, wonach eine Verlängerung nur möglich ist, wenn andere zumutbare Maßnahmen nicht getroffen werden können, entspricht ebenfalls § 20 AZG.“

Übersicht


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I.
Grundsätzliches
A.
Was gilt als Überstundenarbeit?
1, 2
B.
Bedeutung und Auswirkungen
3–5
C.
Anordnungs- und Verweigerungsfragen
6–9
II.
Allgemeine Überstundengrenzen (Abs. 1)
A.
Tagesgrenzen
10–12
B.
Wochengrenzen
13–15
III.
Sonderfälle (Abs. 2)
A.
Bedeutung
16, 17
B.
Grenzziehungen
18–23
C.
Meldepflicht und San...

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