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Ungarische Sondersteuer für Telekommunikationsunternehmen unionsrechtskonform
Mössner (ISR 2020, 162 ff) analysiert das Vodafone, C‑75/18, in dem der EuGH ausgesprochen hat, dass es Ungarn freistehe, eine umsatzbasierte, progressive Steuer einzuführen, da der Umsatz ein neutrales Unterscheidungskriterium darstellt und ein relevanter Indikator für die Leistungsfähigkeit ist. Dies verstoße weder gegen die MwStSyst-RL, noch stelle es eine mittelbare Diskriminierung dar, dass sich in der obersten Progressionszone aufgrund ihrer besseren Marktsituation überwiegend ausländische Unternehmen befinden, da grundsätzlich alle im ungarischen Telekommunikationssektor tätigen Unternehmen der Steuer unterliegen. Die typischen Merkmale einer Umsatzsteuer und damit einen Verstoß gegen die MwStSyst-RL sah der EuGH bei der ungarischen Sondersteuer nicht als gegeben an, da diese nicht auf jeder Produktions- und Vertriebsstufe erhoben wird und keinen dem Vorsteuerabzugsrecht entsprechenden Mechanismus vorsieht.