AZG | Arbeitszeitgesetz
3. Aufl. 2015
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Artikel 21
Zur arbeitsvertragsrechtlichen Seite dieser vorübergehenden Stilllegungsermächtigung:
Solche Stilllegungszeiten können, soweit es nicht um die Auferlegung täglicher Ruhezeiten geht, die auch hier unbezahlt sind, regelmäßig Umstände sein, die zur Entgeltfortzahlung nach § 1155 ABGB führen.
Davon ausgenommen sind aber ohne Zweifel echte, dem Arbeitgeber nicht zurechenbare Eigenmächtigkeiten des Fahrers, die grundsätzlich keine Umstände auf Seiten des Arbeitgebers sein können.