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Schrank

AZG | Arbeitszeitgesetz

Kommentar

3. Aufl. 2015

ISBN: 978-3-7073-3025-0

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Schrank - AZG | Arbeitszeitgesetz

Artikel 9

Franz Schrank

Übersicht


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I.
Tägliche Ruhezeiten: Zweimalige Unterbrechungsmöglichkeit bei Fahrzeugbegleitung (Abs. 1)
1-3
II.
An- und Rückreisezeiten zum Fahrzeug (Abs. 2 und 3)
A.
Fahrtunterbrechung und Ruhezeitenmöglichkeit? (Abs. 2)
4, 5
B.
Bewertung als andere Arbeiten bzw. Arbeitszeit? (Abs. 3)
6, 7

I. Tägliche Ruhezeiten: Zweimalige Unterbrechungsmöglichkeit bei Fahrzeugbegleitung (Abs. 1)

1

Art. 9 Abs. 1 ermöglicht es bei Fahrzeugbegleitung auf Fährschiffen oder der Eisenbahn, die regelmäßige tägliche Ruhezeit - also solche, die insgesamt 11 Stunden betragen muss (Art. 4 lit. g) - zweimal unterbrechen zu können, ohne dass dies - anders als § 15b AZG für Lenker von Nicht-VO-Fahrzeugen - einer kollektivrechtlichen Zulassung bedarf. Insofern ist die EGVO „liberaler“ als § 15b. Die von Art. 8 abweichende Zulassung zweimaliger Unterbrechung der täglichen Ruhezeit durch andere Tätigkeiten ist der normative Kern des Abs. 1. Bei von vornherein reduzierten Ruhezeiten von unter 11 Stunden (mindestens 9 Stunden) greift überhaupt keine Unterbrechungsmöglichkeit.

2

Bedingung für die Erlaubtheit der zwei-statt einfachen Unterbrechung ist, dass die Summe der Unterbrechungen durch Arbeiten eine Stunde nicht überschreit...

AZG | Arbeitszeitgesetz

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