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Schrank

AZG | Arbeitszeitgesetz

Kommentar

3. Aufl. 2015

ISBN: 978-3-7073-3025-0

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Schrank - AZG | Arbeitszeitgesetz

Artikel 5

Franz Schrank

1

Zu dieser Bestimmung ist lediglich auf Pkt. 30 der Präambel zu verweisen, wonach die Bestimmungen zum Mindestalter der Fahrer in der Richtlinie 2003/59/EG geregelt sind und bis 2009 umgesetzt werden mussten. Die Verordnung müsse daher lediglich Übergangsbestimmungen für das Mindestalter des Fahrpersonals enthalten. Dieses betrifft nur Schaffner und Beifahrer.

2

Auch zu diesen gilt es jedoch anzumerken, dass sie nur für den Geltungsbereich der EG-VO Nr. 561/2006 zwingend sind.

Das Personal von Nicht-VO-Fahrzeugen - auch für Schaffner und Beifahrer - ist daher ausschließlich Sache der innerstaatlichen Bestimmungen.

AZG | Arbeitszeitgesetz

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