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Schrank

AZG | Arbeitszeitgesetz

Kommentar

3. Aufl. 2015

ISBN: 978-3-7073-3025-0

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Schrank - AZG | Arbeitszeitgesetz

Artikel 3

Franz Schrank

Übersicht


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I.
Grundsätzliches zu den ausgenommenen Fahrzeugen
1-4
II.
Praktische Bedeutung
5

I. Grundsätzliches zu den ausgenommenen Fahrzeugen

1

Die Ausnahmen des Art. 3 sind nur für Fahrzeuge erforderlich, die im Straßenverkehr für Beförderungen eingesetzt werden und von ihrer Größe her an sich unter die Legaldefinition des Art. 2Abs. 1lit. aoder bfallen. Für alle anderen Fahrzeuge (z.B. Fahrzeuge bis zu 3,5 t oder Pkw mit höchstens 8 plus 1 Sitzplätzen) bedarf es mangels Erfassung von vornherein keiner Ausnahme.

Dies sog. „Handwerkerausnahme“ war früher der innerstaatlichen Gesetzgebung, gestützt auf die Ausnahmemöglichkeit des Art. 13, überantwortet. Durch die in Art. 45 VO (EU) Nr. 165/2014 normierte Ergänzung des Art. 3lit. a mit einer den Aktionsradius der Fahrzeugnutzung von 50 auf 100 km ausweitenden sublit. aa gilt diese Ausnahme jetzt einheitlich und unmittelbar innerhalb der EU.

Ergänzende Ausnahmen ermöglicht Art. 13 Abs. 1. Siehe dazu §24 Abs. 2b KFG, dessen Z 1 für bestimmte Fahrzeuge eine gänzliche Freistellung enthält, dessen Z 2 für bestimmte Fahrzeuge eine bedingte Freistellung enthält, nämlich nur für Lenker, bei denen das Lenken nicht die Haupttätigkeit darstell...

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