Schrank

AZG | Arbeitszeitgesetz

Kommentar

3. Aufl. 2015

ISBN: 978-3-7073-3025-0

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Schrank - AZG | Arbeitszeitgesetz

Artikel 1

Franz Schrank

Übersicht


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I.
Wirkungen der EG-Verordnung
1–3
II.
Einzelzwecke der Bestimmungen
A.
Die verschiedenen Zwecke
4, 5
B.
Ihre Bedeutung bei der Auslegung
6, 7

I. Wirkungen der EG-Verordnung

1

EG-Verordnungen stehen in der Normenhierarchie über dem innerstaatlichen Recht und unterliegen nicht der Disposition durch den heimischen Gesetzgeber. Wie alle EG-Verordnungen gilt auch die Lenkzeiten-VO Nr. 561/2006 samt der sachlich zugehörigen, durch diese EGVO novellierten Kontrollgerät-VO (EWG) Nr. 3821/85, die durch die Kontrollgerät-VO (EU) 165/2014 in deren Art. 47 aufgehoben und für Österreich frühestens per ersetzt wird (vgl. BGBl. I 2014/91, §§ 22c Z 1 und 2, 33 Abs. 1u ARG sowie §§ 13 Abs. 1 Z 4 und 5, 34 Abs. 29 AZG) in allen Mitgliedstaaten unmittelbar, anders als grundsätzlich bloße Richtlinien, die jeweils der innerstaatlichen Umsetzung bedürfen (zur Umsetzung der diversen Arbeitszeit-RL der Europäischen Union siehe die in § 32 AZG enthaltenen RL-Zitierungen). Die thematisch wichtigste – die RL 2003/88/EG – ist im Wege der §§ 13a bis 13c AZG umgesetzt.

2

Die unmittelbare Geltung hat zur Folge, dass im österreichischen AZG nur im Kontext bewusster Ausweitungen des Anwendungsbereichs auf die VO Nr. 561/2006 verwiesen wird (§ 13a Abs. 2 AZG, dazu dort insb. Rz. 8).

3

Lediglich die Sankt...

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