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AZG | Arbeitszeitgesetz

Kommentar

3. Aufl. 2015

ISBN: 978-3-7073-3025-0

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AZG | Arbeitszeitgesetz (3. Auflage)

Verordnung des Landeshauptmannes von Burgenland vom , mit der Ausnahmen von der Sonntagsruhe und von der Feiertagsruhe festgelegt werden (Burgenländische Sonn- und Feiertagsruhe-Verordnung 1997)Diese ARG-Verordnung gilt im Wege des § 32 Abs. 2 ARG bis zur Erlassung einer VO nach dem Öffnungszeitengesetz weiter. Soweit zu sehen, bestehen im Burgenland bisher für bestimmte Einzeltage in einzelnen Orten jeweils Anlassfall-Öffnungszeitenverordnungen neben der auf S. 825 f. abgedruckten Bgld. Ladenöffnungszeitenverordnung 2004.

LGBl. 1997/20

Auf Grund des § 13 Abs. 1 des Arbeitsruhegesetzes, BGBl. Nr. 144/1983, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 5/1997, wird verordnet:

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