Schrank

AZG | Arbeitszeitgesetz

Kommentar

3. Aufl. 2015

ISBN: 978-3-7073-3025-0

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Schrank - AZG | Arbeitszeitgesetz

§ 34 Vollziehung

Franz Schrank

1

Auch hier gilt es zu beachten, dass die Bezeichnung und Zuständigkeit durch Novellen des BundesministerienG oder sonstige Gesetze bisweilen teils überholt und auch künftig veränderbar ist.

2

In Abs. 2 ist die Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 durch die Verordnung (EU) Nr. 165/2014 nur infolge deren Inkrafttretenskundmachungspflicht nach § 33 Abs. 1u schon vor dem relevant, für die Betriebe erst danach.

AZG | Arbeitszeitgesetz

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