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Schrank

AZG | Arbeitszeitgesetz

Kommentar

3. Aufl. 2015

ISBN: 978-3-7073-3025-0

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Schrank - AZG | Arbeitszeitgesetz

§ 32b Bezugnahme auf Richtlinien

Franz Schrank

1

Diese Bestimmung entspricht wortgleich jener des § 32 AZG. In der Sache selbst gilt:

2

Als Feststellung mit (letztlich bloßem) Behauptungscharakter hat diese Bestimmung keinen besonderen Wert. Sollte die eine oder andere Richtlinie nicht ausreichend umgesetzt sein, steht § 32 entsprechenden Urteilen des EuGH nicht im Wege.

3

Was verbleibt, ist einerseits der Informationswert dieser Hinweise auf umgesetzte bzw. umzusetzende EG-Richtlinien und andererseits das Gebot, die konkreten innerstaatlichen Umsetzungsbestimmungen möglichst richtlinienkonform auszulegen.

4

Hinzuweisen ist darauf, dass die in der Z 8 angeführte VO (EWG) Nr. 3821/85 durch die VO (EU) Nr. 165/2014 ersetzt wird, allerdings frühestens ab , und Verweise auf erstgenannte VO als solche auf letztere neue EU-VO zu verstehen sind (Art. 47 zweiter Satz VO [EU] Nr. 165/2014).

AZG | Arbeitszeitgesetz

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