Schrank

AZG | Arbeitszeitgesetz

Kommentar

3. Aufl. 2015

ISBN: 978-3-7073-3025-0

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Schrank - AZG | Arbeitszeitgesetz

§ 32 Weitergelten von Rechtsvorschriften

Franz Schrank

1

Das Öffnungszeitengesetz trat am Tag nach Kundmachung des BGBl. I 2003/48 in Kraft. Abs. 1 hat daher keine aktuelle Bedeutung mehr.

2

Abs. 2 hält Verordnungen der Landeshauptleute, die diese noch auf Grund des ÖffnungszeitenG 1991 für die Beschäftigung von Arbeitnehmern während der Wochenend- und Feiertagsruhe erließen, bis zur Erlassung neuer Verordnungen aufrecht, hat jedoch infolge durchgehend neuer Verordnungen der Landeshauptleute nach dem ÖffnungszeitenG 2003 keine praktische Bedeutung mehr.

AZG | Arbeitszeitgesetz

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