zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
Schrank

AZG | Arbeitszeitgesetz

Kommentar

3. Aufl. 2015

ISBN: 978-3-7073-3025-0

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Schrank - AZG | Arbeitszeitgesetz

§ 22c Abweichungen

Franz Schrank

Gesetzesmaterialien: EB RV 1432 BlgNR XXII. GP

„Zu Z3 (§ 22c):

Es erfolgen lediglich Zitatanpassungen.“

Übersicht


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Geltungsbereichsprobleme
1, 2
II.
Inhaltliches
A.
Zu den Regelungsinhalten
3-5
B.
Zur Sanktionierung
6, 7

I. Geltungsbereichsprobleme

1

Da für die Lenker von VO-Fahrzeugen ohnedies die vergleichbare Abweichungsmöglichkeit unmittelbar nach Art. 12 EG-VO Nr. 561/2006 gilt und diese keiner österreichischen Regelung zugänglich ist, greift auch § 22c richtigerweise nur für jene Lenker, für die §22b gilt (siehe daher dort die Rz. 1-4).

Dem scheint die Vermerkpflicht im Arbeitszeitplan nach Z 3 zu widersprechen, welche ausdrücklich die Fälle des Art. 16 Abs. 1 EG-VO Nr. 561/2006 betrifft, die nur für nicht ausgenommene Lenker von VO-Fahrzeugen gelten und daher einer besonderen heimischen Regelung nicht zugänglich sind.

Gemeint kann auch mit diesem Verweis daher nur die in § 22a Abs. 1 zweiter Satz vorgenommene Ausweitung auf Fahrtstrecken sein, die nicht unter die EG-VO fallen.

2

Daraus folgt zugleich, dass die offenbare Einschränkung auf §22a Abs. 2im Einleitungssatz des §22c ein Redaktionsversehen sein muss und die besondere, sachbedingte Abweichungsmöglichkeit von §22b - a...

AZG | Arbeitszeitgesetz

Für dieses Werk haben wir eine Folgeauflage für Sie.