Schrank

AZG | Arbeitszeitgesetz

Kommentar

3. Aufl. 2015

ISBN: 978-3-7073-3025-0

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Schrank - AZG | Arbeitszeitgesetz

§ 19 Sonderbestimmungen für Arbeitnehmer in Verkehrsbetrieben

Franz Schrank

Gesetzesmaterialien: EB RV 591 BlgNR XXIII. GP

„Zu §19 Abs. 4:

Der Anspruch auf eine wöchentliche Ruhezeit ergibt sich für jene Arbeitnehmer/innen, die der EU-OPS unterliegen, künftig unmittelbar aus dieser Verordnung (Z 1) bzw. allfälliger nationaler Durchführungsvorschriften, für alle übrigen wird die bisherige Regelung beibehalten (Z 2).“

Übersicht


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I.
Grundsätzliches
1–5
II.
Inhaltliches zum Abweichungsrahmen
A.
Die kollektivvertraglichen Abweichungsermächtigungen
6–9
B.
Die Direktabweichung für das fliegende Personal
10

I. Grundsätzliches

1

Wie die meisten Sonderbestimmungen des 5. Abschnitts (in dem 2010 der § 20 für die Krankenanstaltung durch modifizierten Transfer in § 7a KA-AZG entfallen ist) bezweckt § 19 – ausgenommen die direkte lex specialis des Abs. 4 für das fliegende Personal von Luftfahrtunternehmen – keine unmittelbaren Ausnahmen für die in Abs. 1angeführten Verkehrsunternehmen. Geregelt ist im Wesentlichen nur die Zulassung von Abweichungen durch Kollektivvertrag, wie Abs. 1 deutlich zeigt.

Auch Abs. 2 enthält nur den materiellen Abweichungsrahmen, den § 19 dem Kollektivvertrag bei der Wochenend-, Wochen- und Feiertagsruhe ermögl...

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