AZG | Arbeitszeitgesetz
3. Aufl. 2015
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§ 4c Dekadenarbeit
Übersicht
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I. | Grundsätzliches | ||
A. | Zur Bedeutung dieser Bestimmung | 1-3 | |
B. | Zum Anwendungsbereich | 4-10 | |
II. | Sonderfragen | ||
A. | Ergänzung durch Überstunden? | 11, 12 | |
B. | Weitergabe der Zulassung längerer Einzelwochen-Normalarbeitszeit? | 13 | |
C. | Erhöhbarkeit des 9-Stunden-Normalarbeitszeittages? | 14 |
I. Grundsätzliches
A. Zur Bedeutung dieser Bestimmung
1
Gemessen an den Möglichkeiten der § 4, 4a und 4b handelt es sich bei der Dekadenarbeit um eine sehr eingeschränkte Form der Durchrechnung der Normalarbeitszeit, da der Durchrechnungszeitraum nur zwei Wochen beträgt.
Auch zehn aufeinanderfolgende Arbeitstage sind in allen jenen Bereichen, in denen Wochenendarbeit nach den Bestimmungen des ARG zulässig ist, keine Besonderheit, für die es der Zulassung durch § 4c bedürfte (so wäre auch ohne § 4c in diesen Fällen Arbeit von Mittwoch bis Freitag der Folgewoche möglich, weil in keiner Woche 40 Stunden überschritten werden müssen).
2
Die eigentliche Bedeutung dieser Bestimmung liegt daher in der Öffnung der Normalarbeitsstunden in der Einzelwoche auf (bei 6 Arbeitstagen und Inanspruchnahme der Tageserhöhung von 9 Stunden) bis zu 54 Stunden (vgl. auch § 9 Abs. 3), bei bloß 8 Stunden am Tag bis zu 48 Stunden. Dies e...