Schrank

AZG | Arbeitszeitgesetz

Kommentar

3. Aufl. 2015

ISBN: 978-3-7073-3025-0

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Schrank - AZG | Arbeitszeitgesetz

§ 4b Gleitende Arbeitszeit

Franz Schrank

Gesetzesmaterialien: EB RV 141 BlgNR XXIII. GP

„Zu §4b Abs. 4:

Das Regierungsübereinkommen sieht vor, dass es künftig auch ohne Vorliegen einer kollektivvertraglichen Ermächtigung möglich sein soll, die tägliche Normalarbeitszeit in der Gleitzeitvereinbarung (Abs. 2) mit zehn Stunden festzusetzen.“

Übersicht


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I.
Zur Sinnhaftigkeit gleitender Arbeitszeit
A.
Für Arbeitgeber
1
B.
Für Arbeitnehmer
2
II.
Wesen der gleitenden Arbeitszeit
A.
Sonderform der Normalarbeitszeiteinteilung
3
1.
Selbsteinteilungsprinzip
4–6
2.
Durchrechnungsprinzip
7, 8
3.
Bloßer Einteilungsrahmen
9, 10
4.
Feste Normalarbeitszeit „im Hintergrund“
11
5.
Exkurs: „Vertrauensarbeitszeit“?
12–14
6.
Arbeitgeberpflichten?
15, 16
B.
Selbsteinteilungsrecht: Umfang und Grenzen
1.
Mindestumfang? Kernarbeitszeiten? Gleittage?
17–21
2.
Obergrenzen für den Arbeitnehmer: Ausmaß, Ruhezeiten?
22–24
3.
Sachliche Eingriffsvorbehalte?
25–27
4.
Missbräuchlicher Zeiterwerb sowie „Kappungsklauseln“?
28–31
III.
Formale Erfordernisse
A.
Betriebsvereinbarung
1.
Art? Erzwingbarkeit? Auch von Änderungen?
32–37
2.
Notwendige und sinnvolle Inhalte
38–46
3.
Auch für leitende Angestellte?
47, 48
4.
Dauer, Beendbarkeit
49–51
B.
Einzelvereinbarung
1.
Anwendungsfälle
52, ...

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