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Schrank

AZG | Arbeitszeitgesetz

Kommentar

3. Aufl. 2015

ISBN: 978-3-7073-3025-0

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Dokumentvorschau
Schrank - AZG | Arbeitszeitgesetz

§ 4b Gleitende Arbeitszeit

Franz Schrank

Gesetzesmaterialien: EB RV 141 BlgNR XXIII. GP

„Zu §4b Abs. 4:

Das Regierungsübereinkommen sieht vor, dass es künftig auch ohne Vorliegen einer kollektivvertraglichen Ermächtigung möglich sein soll, die tägliche Normalarbeitszeit in der Gleitzeitvereinbarung (Abs. 2) mit zehn Stunden festzusetzen.“

Übersicht


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I.
Zur Sinnhaftigkeit gleitender Arbeitszeit
A.
Für Arbeitgeber
1
B.
Für Arbeitnehmer
2
II.
Wesen der gleitenden Arbeitszeit
A.
Sonderform der Normalarbeitszeiteinteilung
3
1.
Selbsteinteilungsprinzip
4-6
2.
Durchrechnungsprinzip
7, 8
3.
Bloßer Einteilungsrahmen
9, 10
4.
Feste Normalarbeitszeit „im Hintergrund“
11
5.
Exkurs: „Vertrauensarbeitszeit“?
12-14
6.
Arbeitgeberpflichten?
15, 16
B.
Selbsteinteilungsrecht: Umfang und Grenzen
1.
Mindestumfang? Kernarbeitszeiten? Gleittage?
17-21
2.
Obergrenzen für den Arbeitnehmer: Ausmaß, Ruhezeiten?
22-24
3.
Sachliche Eingriffsvorbehalte?
25-27
4.
Missbräuchlicher Zeiterwerb sowie „Kappungsklauseln“?
28-31
III.
Formale Erfordernisse
A.
Betriebsvereinbarung
1.
Art? Erzwingbarkeit? Auch von Änderungen?
32-37
2.
Notwendige und sinnvolle Inhalte
38-46
3.
Auch für leitende Angestellte?
47, 48
4.
Dauer, Beendbarkeit
49-51
B.
Einzelvereinbarung
1.
Anwendungsfälle
52, ...

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