AZG | Arbeitszeitgesetz
3. Aufl. 2015
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§ 2 Führung der Fahrtenbücher
1
Wie zu § 1 ausgeführt, mangelt es hinsichtlich der Beifahrer es seit Jahren an einer gesetzlichen Deckung, wie § 17 Abs. 1 bis 4 AZG belegt. In den dortigen Bestimmungen sind nur mehr die Lenker erfasst.
2
Es ist daher davon auszugehen, dass die Verordnung hinsichtlich der Beifahrer ihre gesetzliche Deckung verloren hat und daher insoweit unanwendbar ist. Dies gilt auch für die VO-Anlagen, soweit dort oder in den Anweisungen Beifahrer erwähnt sind.