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Schrank

AZG | Arbeitszeitgesetz

Kommentar

3. Aufl. 2015

Print-ISBN: 978-3-7073-3025-0

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Schrank - AZG | Arbeitszeitgesetz

§ 1 Geltungsbereich

Franz Schrank

1

Hinsichtlich der Beifahrer mangelt es seit Jahren an einer gesetzlichen Deckung, wie § 17 Abs. 1 bis 4 AZG belegt. In den dortigen Bestimmungen sind nur mehr die Lenker erfasst.

Die FahrtbVO ist daher insofern - also hinsichtlich bloßer Beifahrer, sofern sie nicht auch als Lenker i.S.d. gesetzlichen Arbeitszeitsonderbestimmungen ausreichend beruflich eingesetzt sind - in verfassungskonformer Interpretation wohl nicht mehr anwendbar. Jedenfalls erscheint die FahrtbV für nicht i.d.S. als Lenker eingesetzte Beifahrer gesetz- und damit verfassungswidrig

Auch die Definition in Abs. 3 ist daher ohne Bedeutung.

AZG | Arbeitszeitgesetz

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