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Schrank

AZG | Arbeitszeitgesetz

Kommentar

2. Aufl. 2012

ISBN: 978-3-7073-1832-6

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Schrank - AZG | Arbeitszeitgesetz

§ 9 Höchstgrenzen der Arbeitszeit

Schrank

Übersicht


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Rz
I.
Was regelt § 9 eigenständig, was nicht?
1-3
II.
Einzelfragen
4-19
1.
Höchstgrenzen der Gesamtarbeitszeit am Einzeltag und in der Einzelwoche (Abs. 1)
4-6
2.
Höchstgrenze der durchschnittlichen Tagesarbeitszeit?
7-8
3.
Höchstgrenze der durchschnittlichen Wochenarbeitszeit (Abs. 4)
9-19
a)
Inhaltliches zur Durchrechnung
9-16
b)
Zu den Ausnahmen
17-19

I. Was regelt § 9 eigenständig, was nicht?

1

§ 9 enthält im Wesentlichen nur zwei eigenständige Regelungen:

Abs. 1 normiert die grundsätzlichen allgemeinen Höchstgrenzen der Gesamtarbeitszeit am Einzeltag und der Gesamtarbeitszeit in der Einzelwoche.

Abs. 4 regelt zusätzlich und eigenständig eine höchstzulässige durchschnittliche Gesamtwochenarbeitszeit von 48 Stunden.

Für Ensemblemitglieder von Theaterunternehmen gilt zwar mangels Ausnahme das AZG, bestätigt durch § 17 Abs. 2 Einleitungssatz TAG, doch enthält für sie § 17 Abs. 2 Z 1 TAG (seit ) eine unter den Höchstgrenzen des AZG liegende besondere tägliche Höchstarbeitszeit: Danach darf das Mitglied in der Zeit vom Beginn der Abendvorstellung bis zum Beginn der Abendvorstellung am nächsten Tag (Arbeitstag) nicht länger als acht Stunden beschäftigt werden. Aus dem Einleitungssa...

AZG | Arbeitszeitgesetz

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