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Schrank

AZG | Arbeitszeitgesetz

Kommentar

2. Aufl. 2012

ISBN: 978-3-7073-1832-6

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Schrank - AZG | Arbeitszeitgesetz

§ 9 Höchstgrenzen der Arbeitszeit

Übersicht


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Rz
I.
Was regelt § 9 eigenständig, was nicht?
1-3
II.
Einzelfragen
4-19
1.
Höchstgrenzen der Gesamtarbeitszeit am Einzeltag und in der Einzelwoche (Abs. 1)
4-6
2.
Höchstgrenze der durchschnittlichen Tagesarbeitszeit?
7-8
3.
Höchstgrenze der durchschnittlichen Wochenarbeitszeit (Abs. 4)
9-19
a)
Inhaltliches zur Durchrechnung
9-16
b)
Zu den Ausnahmen
17-19

I. Was regelt § 9 eigenständig, was nicht?

1

§ 9 enthält im Wesentlichen nur zwei eigenständige Regelungen:

Abs. 1 normiert die grundsätzlichen allgemeinen Höchstgrenzen der Gesamtarbeitszeit am Einzeltag und der Gesamtarbeitszeit in der Einzelwoche.

Abs. 4 regelt zusätzlich und eigenständig eine höchstzulässige durchschnittliche Gesamtwochenarbeitszeit von 48 Stunden.

Für Ensemblemitglieder von Theaterunternehmen gilt zwar mangels Ausnahme das AZG, bestätigt durch § 17 Abs. 2 Einleitungssatz TAG, doch enthält für sie § 17 Abs. 2 Z 1 TAG (seit ) eine unter den Höchstgrenzen des AZG liegende besondere tägliche Höchstarbeitszeit: Danach darf das Mitglied in der Zeit vom Beginn der Abendvorstellung bis zum Beginn der Abendvorstellung am nächsten Tag (Arbeitstag) nicht länger als acht Stunden beschäftigt werden. Aus dem Einleitungssa...

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