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Sachbezug betreffend Firmen-Kfz bei wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführern
Seebacher, Bewertung von Sachbezügen betreffend Firmen-Kfz bei wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführern, PV-Info 8/2019, 23.
In den Praxis-News vom Juni 2018 ( f) wurde auf eine Verordnung des BMF hingewiesen, nach der § 4 Sachbezugswerteverordnung, der die Bemessung des geldwerten Vorteils aus der Privatnutzung eines firmeneigenen PKW durch Arbeitnehmer regelt, für wesentlich beteiligte Gesellschafter-Geschäftsführer (allgemein wesentlich Beteiligte im Sinne des § 22 Z 2 EStG) sinngemäß anzuwenden ist. Alternativ dazu kann der geldwerte Vorteil nach den auf die private Nutzung entfallenden, von der Kapitalgesellschaft getragenen Aufwendungen bemessen werden, wenn der wesentlich S. 357Beteiligte den Anteil der privaten Fahrten beispielsweise durch Vorlage eines Fahrtenbuchs nachweist (Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Bewertung von Sachbezügen betreffend Kraftfahrzeuge bei wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführern, BGBl II 2018/70).
Der Autor führt dazu aus, dass diese Verordnung nur den Wertansatz für die Privatnutzung regelt, aber keine geänderte steuerrechtliche Beurteilung der Fahrten zwischen Wohnung und Unternehmen bewirkt. Bei wesentlich Beteiligten im Sinne des § 22 Z 2 EStG g...