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Bewertung von Sachbezügen betreffend Firmen-Kfz bei wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführern
Sind Fahrten des wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführers mit dem Firmen-Kfz von seiner Wohnung zum Unternehmen bei der Ermittlung des Anteils an „Privatfahrten“ für die Sachbezugsbewertung nach der Verordnung zu berücksichtigen?
Verordnungsermächtigung
Mit dem Abgabenänderungsgesetz 2016, BGBl I 2016/117, ausgegeben am , wurde der Bundesminister für Finanzen in § 22 Z 2 letzter Satz EStG ermächtigt, die Höhe des geldwerten Vorteils aus der privaten Nutzung eines von der Kapitalgesellschaft an wesentlich Beteiligte zur Verfügung gestellten Kraftfahrzeuges mit Verordnung festzulegen sowie in der Verordnung im Interesse ökologischer Zielsetzungen Ermäßigungen und Befreiungen vorzusehen.
Von dieser Verordnungsermächtigung wurde mit BGBl II 2018/70, ausgegeben am , Gebrauch gemacht und die „Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Bewertung von Sachbezügen betreffend Kraftfahrzeuge bei wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführern“ erlassen.
Sinngemäße Anwendung der SachbezugswerteVO
Darin wird zur Privatnutzung eines überlassenen Kfz Folgendes normiert: Besteht für einen an einer Kapitalgesellschaft wesentlich Beteiligten im Sinne des § 22 Z 2 TS 2 EStG die Mögli...