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SWI-Jahrestagung: Homeoffice-Tätigkeit von Arbeitnehmern als Betriebsstätte des Arbeitgebers?
SWI Conference: Can an Employee’s Home Office Constitute a Permanent Establishment for the Employer?
On November 10th, 2022, the 17th annual SWI conference was held in Vienna. Various recent cases on international tax law were presented and discussed from the perspective of practitioners, judges, tax auditors, and experts from the tax administration. This contribution summarizes the main points of discussion on a selected case.
I. Sachverhalt
Eine deutsche Aktiengesellschaft (AG) ist in der Softwareentwicklung tätig und hat ihren Hauptsitz in Deutschland. Die deutsche AG beschäftigt Mitarbeiter mit Wohnsitz in Österreich, die nach der COVID-19-Pandemie weiterhin im Homeoffice tätig bleiben wollen. Um für die Arbeitnehmer attraktiv zu bleiben, ermöglicht die AG bestimmten Mitarbeitern weiterhin die Tätigkeit im Homeoffice, wobei wie folgt differenziert wird: Softwareprogrammierer können bis zu 100 % pro Jahr im Homeoffice tätig sein. Im Unterschied dazu dürfen Gruppenleiter und Vertriebsmitarbeiter nur 20 % ihrer Arbeitszeit im Homeoffice verbringen. Auch zwei der drei Vorstände der AG haben ihren Wohnsitz in Österreich und dürfen nur zu maximal 20 % im Homeoffice tätig sein. Die Mitarbeiter nutzen die Befugnis zur Ausübung von Homeoffice auch tatsächlich im erlaubten Ausmaß, bis auf...