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SWI 12, Dezember 2023, Seite 612

Co-Working-Spaces im Lichte der Homeoffice-Betriebsstättendiskussion

Co-Working Spaces in Light of the Discussions Regarding Home Office Permanent Establishments

Bernhard Häusler

For several years now, the conditions under which an employee’s home constitutes a permanent establishment for the company have been the subject of debate between academics, professionals, and tax administrations. So far, a related and increasingly trendy topic has not been addressed, namely co-working spaces and their impact on the establishment of PEs. Bernhard Häusler analyzes under which circumstances a co-working space can lead to a permanent establishment in Austria and how this can be avoided.

I. Überblick

§ 29 BAO definiert eine Betriebsstätte als „eine feste örtliche Anlage oder Einrichtung, die der Ausübung eines Betriebes oder wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes dient“. Mit Ausnahme einzelner positiver Definitionen in Abs 2 enthält die BAO selbst keine weitere Definition des Begriffs. Im OECD-MA wird der Begriff der Betriebsstätte in Art 5 Abs 1 als „eine feste Geschäftseinrichtung, durch die die Tätigkeit eines Unternehmens ganz oder teilweise ausgeübt wird“, definiert. Auch hier erfolgt mit Ausnahme der positiven bzw negativen Definitionen in den nachfolgenden Absätzen des Art 5 keine nähere Präzisierung des Begriffs.

Über Jahrzehnte haben daher Rechtsprechung, Verwaltungspraxis und...

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