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SWI 6, Juni 2023, Seite 306

SWI-Jahrestagung: Software als „Ausrüstung“ iSd Art 12 Abs 3 DBA China?

SWI Conference: Can Software Be Classified as „Equipment“ According to Art 12 Para 3 Tax Treaty between Austria and China?

Martin Klokar und Christian Knotzer

On November 10th, 2022, the 17th annual SWI conference was held in Vienna. Various recent cases on international tax law were presented and discussed from the perspective of practitioners, judges, tax auditors, and experts from the tax administration. This contribution summarizes the main points of discussion on a selected case.

I. Sachverhalt

Im vorliegenden Sachverhalt erbringt ein in Österreich ansässiges Unternehmen verschiedene IT-Dienstleistungen an ein in China ansässiges (verbundenes) Unternehmen. Diese Dienstleistungen bestanden einerseits in der Nutzbarmachung von Software (Software-as-a-Service, SaaS), und andererseits wurde auch die notwendige IT-Infrastruktur für Betriebssysteme überlassen (Infrastructure-as-a-Service, IaaS). Es stellt sich nun die Frage, ob die Zahlungen für diese Dienstleistungen unter Art 12 Abs 3 des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Österreich und China (DBA China) zu subsumieren und damit gemäß Art 12 Abs 2 DBA China einer Quellensteuer iHv 10 % zu unterwerfen sind. Sollte zwischen Österreich und China ein Qualifikationskonflikt vorliegen, analysiert die EAS ferner die Frage, ob dieser gelöst werden könnte, indem Österreich (als Ansässigkeitsstaat) der Qualifikation von China...

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