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PV-Info 12, Dezember 2018, Seite 14

Jahreslohnzettel (L16) – Änderungen ab 2019

Monika Kunesch

Die Einführung der mBGM und des Familienbonus Plus mit Wirkung ab dem Jahr 2019 führen zu nachfolgenden Änderungen auf dem Jahreslohnzettel (L16).

Geänderte Inhalte

In Folge der Einführung der mBGM wird der Jahreslohnzettel (L16) ab 2019 nur mehr lohnsteuerrechtliche Angaben enthalten. Der sozialversicherungsrechtliche Teil – der Jahresbeitragsgrundlagennachweis inklusive der Angaben zur Bemessungsgrundlage zur betrieblichen Vorsorge – fällt ab dem Kalenderjahr 2019 ersatzlos weg.

Demgegenüber erfordert jedoch die Einführung des Familienbonus Plus mit Wirkung ab und die Möglichkeit der Berücksichtigung dieses Absetzbetrags durch den Arbeitgeber bereits im Rahmen der Lohnsteuerberechnung (siehe Kunesch, Familienbonus Plus und Kindermehrbetrag – Indexierung von steuerlichen Familienbegünstigungen, PV-Info 11/2018, Seite 13 ff) eine Erweiterung der Informationen auf dem Jahreslohnzettel um folgende Angaben pro Kind, wobei das Formular standardmäßig die Angaben für bis zu fünf Kinder vorsieht (§ 76 Abs 1 EStG):

  • Name,

  • Versicherungsnummer und Geburtsdatum,

  • Wohnsitz des Kindes bzw der Kinder (Angabe des Kfz-Kennzeichens),

  • Anzahl der Monate,

  • Höhe des berücksichtigten Familienbonus Plus (100 % oder 50 %).

Abb 1: ...

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