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Maßgebliche Beitragsgrundlagen für die Pensionsbemessung: VwGH schränkt Gesetz ein
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§ 225 Abs 1 ASVG regelt, welche Zeiten der Pflichtversicherung dem Grunde nach als pensionswirksame Beitragszeiten anzusehen sind. Hinsichtlich der Höhe der für die Pensionsbemessung maßgeblichen Beitragsgrundlage stellt das Gesetz ohne Einschränkung – unabhängig von der Höhe der tatsächlich entrichteten Beiträge und einer allenfalls eingetreten Feststellungsverjährung – auf die sich unter Berücksichtigung des Anspruchslohnprinzips ergebende Beitragsgrundlage der Pflichtversicherung ab (§ 242 iVm insbesondere § 243 ASVG). Damit könnte sich aus einer zu geringen Meldung von Beitragsgrundlagen kein Pensionsschaden ergeben (siehe dazu schon die Praxis-News vom September 2014, ASoK 2014, 356 f, unter Verweis auf Panhölzl/Prinzinger, Schadenersatz im Pensionsrecht, DRdA 2014, 212).
Dieser Auffassung ist in der Vergangenheit aber der OGH und nunmehr ihm folgend der VwGH entgegengetreten. Demnach sollen Beitragsgrundlagen grundsätzlich nur insoweit leistungswirksam werden, als sie auch durch tatsächlich bezahlte Beiträge gedeckt sind bzw das Beitragsfeststellungsrecht noch nicht verjährt ist. Dies ergibt sich nach dem VwGH daraus, dass dem Gesetzgeber hinsichtlich der Beitragshöhe k...