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Ex-lege-Versicherung und Schadenersatz im Pensionsrecht
; , 8 ObA 66/09b, JBl 2011, 541 (Apathy) = RdA 2012, 323 (Kietaibl) = ZAS 2012, 273 (Resch); OLG Linz , 12 Ra 43/11x. Panhölzl/Prinzinger, DRdA 2014, 212.
Die Frage des Schadenersatzes im Pensionsrecht ist gerade jetzt im Hinblick auf die Mitteilung der Pensionskontenerstgutschriften interessant. Dabei ist zunächst zu klären, inwieweit der Grundsatz der Ex-lege-Versicherung (Versicherungsschutz tritt unabhängig von Meldung und Beitragsabfuhr ein) im Rahmen der gesetzlichen Pensionsversicherung durchbrochen wird. Diesbezüglich sieht § 225 Abs. 1 ASVG insofern eine Einschränkung vor, als Zeiten der Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung nur unter bestimmten Voraussetzungen als Beitragszeiten anzusehen sind:
Zeiten ab werden jedenfalls insoweit berücksichtigt, als das Recht auf Beitragsfeststellung noch nicht verjährt ist; insofern kann für diesen Zeitraum kein Pensionsschaden entstehen. Für die Berücksichtigung davorliegender Beitragszeiten ist Voraussetzung, dass für sie Beiträge wirksam entrichtet bzw. nachentrichtet wurden.
Die für davorliegende Beitragszeiträume geltende „alte“ Rechtslage knüpft primär am Anmeldeverhalten des Dienstgebers an: Erfolgte die Anmeld...