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Missbrauch bei der Anwendung von DBA
Teijeiro (Kluwer Taxblog ) analysiert ein Urteil des argentinischen Höchstgerichts zur Frage, ob die Zwischenschaltung einer chilenischen Holding zwischen einer argentinischen Muttergesellschaft und deren Tochtergesellschaften in ua Paraguay unter Anwendung der generellen argentinischen Missbrauchsbestimmungen als missbräuchlich anzusehen sei. Die Zwischenschaltung hatte den Effekt, dass nach dem DBA Argentinien – Chile, das auf Basis des sog Andenmodells (und daher nicht des OECD-MA) abgeschlossen wurde und das Besteuerungsrecht ausschließlich dem Quellenstaat Chile zuwies, die Dividenden weder in Chile noch in Argentinien besteuert wurden, während direkte Dividendenzahlungen von Paraguay in Argentinien besteuert worden wären. Diese Steuerersparnis und die daraus resultierende doppelte Nichtbesteuerung seien für das Höchstgericht – abweichend zur Lehre und auch zur Meinung eines der Richter – ausreichend, um einen Missbrauch anzunehmen. Das Höchstgericht habe verabsäumt, die entscheidende Frage zu beantworten, ob die Dividenden aus Paraguay der chilenischen Holding zuzurechnen waren. Dies sei der Fall gewesen.