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Debt Push Down in Zeiten von BEPS
Im Rahmen von share deals wird oft zumindest ein Teil des Kaufpreises durch die Aufnahme von Fremdkapital finanziert. Durch einen sog debt push down (= Zusammenführung der Zinsaufwendungen des Erwerbers mit den operativen Ergebnissen der Zielgesellschaft) lässt sich dabei ein (positiver) Leverage-Effekt erzielen. Oppermann/Gassmann (PIStB 2021, 280 ff) stellen vier mögliche Gestaltungen vor und machen auch einen Vorschlag einer Debt-push-down-Gestaltung in bereits bestehenden Strukturen. Sie weisen darauf hin, dass für den Zinsabzug die steuerliche Anti-Hybrid-Regelung des § 4k dEStG von Bedeutung sei, die durch das ATAD-Umsetzungsgesetz mit steuerlicher Rückwirkung zum umgesetzt wurde. So liege etwa aus US-Sicht eine deduction in Deutschland, aber keine inclusion in den USA vor, da aus US-Sicht das Darlehensverhältnis gar nicht existiert (disregarded payment). Diese Besteuerungsinkongruenz führe zu einem Betriebsausgabenabzugsverbot in Deutschland (zu Details vgl auch Loose, PIStB 2021, 73 ff).