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BFH: Deutschland darf unentgeltliche Nutzung einer spanischen Ferienimmobilie durch deutschen Anteilseigner einer spanischen Kapitalgesellschaft als verdeckte Ausschüttung besteuern
Die unentgeltliche Nutzung der in Spanien belegenen Ferienimmobilie einer spanischen Kapitalgesellschaft durch deren in Deutschland ansässige Gesellschafter kann bei den Gesellschaftern als verdeckte Ausschüttung in Gestalt der verhinderten Vermögensmehrung zu behandeln sein.
Das Besteuerungsrecht an einer solchen verdeckten Ausschüttung gebührt Deutschland – mit jeweils unterschiedlichen Folgen für die Anrechnung spanischer Ertragsteuern – entweder nach Art. 10 Abs. 3 i. V. m. Abs. 1 oder nach Art. 21 DBA Deutschland – Spanien.
Sachverhalt: Die Kläger besaßen unter Zwischenschaltung einer spanischen Kapitalgesellschaft (C-S.L.), deren Tätigkeit mangels Gewinnerzielung keiner Einkommensbesteuerung unterlag, ein 1.000 m2 großes, auf Mallorca belegenes Grundstück, das mit einem 160 m2 großen Einfamilienhaus mit Schwimmbad bebaut war. Das Grundstück stand den Klägern ganzjährig zur Verfügung. Sie nutzten es in den Streitjahren bei verschiedenen Aufenthalten zu eigenen Wohnzwecken. Ein Entgelt entrichteten sie dafür nicht. Dritten wurde das Objekt nicht überlassen. Die deutsche Finanzverwaltung behandelte die unentgeltliche Nutzungsüberlassung der Immobilie als verdeckte Ausschüttung. Demgegenüber anerkannte d...