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SWI 3, März 2014, Seite 110

Nachträgliche Werbungskosten bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

(B. R.) Das deutsche BMF veröffentlichte mit Schreiben vom , IV C 1 – S 2211/11/10001 :001, zur Frage der Behandlung von Schuldzinsen für darlehensfinanzierte sofort abziehbare Erhaltungsaufwendungen nach Veräußerung des Mietobjekts als nachträgliche Werbungskosten bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung folgende Rechtsansicht:

Nach dem BFH-Urteil vom , IX R 28/04, BStBl. 2006 II, 407, waren Zinsen für ein Darlehen, mit dem sofort abziehbare Werbungskosten (Erhaltungsaufwendungen) finanziert worden sind, als nachträgliche Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar; es kam nicht darauf an, ob ein etwaiger Veräußerungserlös zur Schuldentilgung ausgereicht hätte. Einer unveränderten Anwendung dieses Urteils stehen die aktuellen BFH-Urteile vom , IX R 67/10, BStBl. II 2013, 275 (vgl. Marschner/Renner, Nachträgliche Ausgaben bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, SWK-Heft 33/2012, 1407, mit Hinweisen auf die Auswirkungen für die österreichische Rechtslage), und vom , X R 15/04, BStBl. II 2007, 642, und der Grundsatz der steuerlichen Gleichbehandlung von nachträglichen Schuldzinsen bei Gewinn- und Überschusseinkunftsarten entgegen.

Voraussetzun...

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