Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Vergleichssummenbesteuerung: Keine Beschränkung auf vergangenheitsbezogene Zahlungen
.
Das BFG tritt im angeführten Erkenntnis der Verwaltungsauffassung, dass die Vergleichssummenbesteuerung (nach Rz 1103 der LStR 2002 „in der Regel“) vergangenheitsbezogen ist, entgegen. Vom Zweck der Bestimmung, nämlich der pauschalen Berücksichtigung allfälliger steuerfreier Zulagen und Zuschläge oder sonstiger Bezüge sowie der Abminderung des Progressionseffekts durch die Zusammenballung von Bezügen, können nämlich genauso gut Zahlungen für zukünftige Zeiträume (im konkreten Fall: Pensionszahlungen) erfasst sein.