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SWI 3, März 2012, Seite 137

Zurechnung von Vermögen und Einkünften einer liechtensteinischen Stiftung

Allocation of Assets and Income of a Foundation in Liechtenstein

Erich Lochmann

The Independent Finance Board (Unabhängiger Finanzsenat – UFS) had to deal with the question in how far the assets of a foundation in Liechtenstein may be allocated to a taxpayer resident in Austria, and who must pay taxes for income from such foundation assets. Erich Lochmann takes a closer look at two recent decisions.

I.

Die Entscheidung hat sich ausführlich mit der Frage beschäftigt, unter welchen Voraussetzungen eine liechtensteinische Stiftung als transparent angesehen werden kann. Der UFS sieht keine Vergleichbarkeit einer liechtensteinischen Familienstiftung mit einer österreichischen Privatstiftung, weil in einer österreichischen Privatstiftung die Stiftungsvorstände immer weisungsfrei sind und die Stiftungsräte der liechtensteinischen Stiftung ohne Instruktionen des Stifters gar nicht eigenmächtig handeln können. Nach Ansicht des UFS ist der Stifter/Begünstigte auch bei „weichen“ Mandatsverträgen berechtigt, dem Stiftungsrat jederzeit Weisungen zu erteilen. Es ist somit auch bei „weichen“ Mandatsverträgen eine Einkünftezurechnung an den Stifter zulässig. Entscheidend ist die Möglichkeit des Eingriffs in die Stiftungsverwaltung.

II.

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