Stiftungshandbuch 2013
2. Aufl. 2013
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S. 27917 Allgemeines zur liechtensteinischen Stiftung
17.1 Totalrevision des Stiftungsrechts in Liechtenstein im Jahr 2009
17/1
Die Rechtsgrundlagen des neuen liechtensteinischen Stiftungsrechts finden sich in den §§ 1 bis 41 des Art 552 des liechtensteinischen Personen- und Gesellschaftsrechts und sind seit in Kraft. Es wurden damit die seit 1926 im Wesentlichen unveränderten Normen abgelöst. Damit soll das Ziel der Schaffung eines modernen Stiftungsrechts verwirklicht werden und zu bereits bestehenden, gefestigten und bewährten Strukturen des geltenden Stiftungsrechts sollen ausführende Rechtsnormen geschaffen werden. Weiters werden bestehende Rechtsunsicherheiten infolge widersprüchlicher Rechtsprechung ausgeräumt und offene Rechtsfragen, etwa in Zusammenhang mit der treuhänderischen Stiftungserrichtung, der Klärung der Rechtsstellung der Begünstigten, der Ausgestaltung des Stiftungszwecks, der Aufsicht oder der rechtlichen Qualität der Stifterrechte, beantwortet.
Der Kernbestand der bis gültigen stiftungsrechtlichen Regelungen war in den Art 552 bis 570 des liechtensteinischen Personen- und Gesellschaftsrechts (PGR) zu finden. Kraft Verweisung waren jedoch zusätzlich die V...