Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
ASoK 5, Mai 2021, Seite 194

BMF: Fragen und Antworten zum Öffi-Ticket

BMF, Kostenübernahme für Fahrkarten für öffentliche Verkehrsmittel durch den Arbeitgeber, online abrufbar unter https://www.bmf.gv.at/public/top-themen/oeffi-ticket.html.

In den Praxis-News vom Februar 2021 (ASoK 2021, 79) wurde über die ab geltende Ausdehnung der Steuerbefreiung für Jobtickets berichtet. Sie umfasst dann auch Kostenersätze des Arbeitgebers für von seinen Arbeitnehmern gekaufte Tickets und bezieht sich auf alle Wochen-, Monats- oder Jahreskarten für Massenbeförderungsmittel, die zumindest auch am Wohn- oder Arbeitsort gültig sind.

Das BMF hat dazu auf seiner Internetseite Fragen und Antworten veröffentlicht und weist darin vor allem auf folgende Aspekte hin:

  • Da das Öffi-Ticket „zumindest“ am Wohn- oder Arbeitsort gültig sein muss, ist die Befreiung auch dann anwendbar, wenn es nur am Wohnort und nicht am Arbeitsort (bzw umgekehrt) gilt oder die Gültigkeit über den Wohn- oder Arbeitsort hinausgeht. Nach dem Gesetzeswortlaut muss meines Erachtens jegliches Ticket, das den Wohn- oder den Arbeitsort abdeckt, begünstigungsfähig sein.

    Ob bzw inwieweit das Ticket tatsächlich für die Arbeit oder für Freizeitzwecke genutzt wird, ist unmaßgeblich. Wenn die Karten für Dienstreis...

Daten werden geladen...