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Öffi-Ticket: Befreiung auch für Beitragszwecke
Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz geändert werden, BGBl I 2021/114.
In den Praxis-News vom Mai 2021 (ASoK 2021, 194 f) wurde über die neue Steuerbefreiung für vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellte oder durch Zuschüsse geförderte Öffi-Tickets berichtet. Diese gilt für alle ab gekauften oder verlängerten Wochen-, Monats- oder Jahreskarten für Massenbeförderungsmittel, die zumindest am Wohn- oder Arbeitsort gültig sind.
Der National- und der Bundesrat haben im Juni 2021 beschlossen, diese Befreiung mit gleichem Inkrafttreten auf das Beitragsrecht auszudehnen.