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SWI 11, November 2011, Seite 474

Der Dividendenbegriff im OECD-Musterabkommen

The Interpretation of the Term “Dividend” in the oECD Model Convention

Katharina Daxkobler und Elisabeth Pamperl

The definition of the term “dividend” in the OECD MC has remained substantially unchanged since the 1961 draft of the OECD MC. However, there are still disputes as to the interpretation of this term. On the basis of the historic evolution of Art. 10 OECD MC, Katharina Daxkobler and Elisabeth Pamperl take a critical look at the various opinions of the interpretation of the term “dividend”.

Die Bedeutung des Dividendenbegriffs im OECD-MA

Im OECD-MA ist der Besteuerung von Dividenden eine eigene Verteilungsnorm – Art. 10 – gewidmet. Dieser Artikel ist zugleich die einzige Stelle im OECD-MA, die den Begriff „Dividende“ beinhaltet. In Art. 10 Abs. 3 des MA ist geregelt, was unter einer Dividende zu verstehen ist. Diese Definition gilt gemäß h. M. für das gesamte Abkommen und bindet beide Vertragspartnerstaaten eines bilateralen DBA.

Gemäß der Definition in Art. 10 Abs. 3 OECD-MA sind unter Dividenden folgende drei Einkünftegruppen zu verstehen:

  1. „Einkünfte aus Aktien, Genussaktien oder Genussscheinen, Kuxen, Gründeranteilen“ und

  2. „anderen Rechten – ausgenommen Forderungen – mit Gewinnbeteiligung“ sowie

  3. „aus sonstigen Gesellschaftsanteilen stammende Einkünfte, die nach dem Recht des Staates, in...

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