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SWI 12, Dezember 2010, Seite 561

Progressionsvorbehalt bei DBA-befreiten Auslandszinsen: ein ewiger Mythos?

Foreign Interest and Tax Treaty Exemption with Progression: An Eternal Myth?

Rainer Obermann

According to the Austrian financial authorities, foreign interest exempted from Austrian income tax by a double tax treaty may only be exempted with progression. Rainer Obermann explains why this has become more and more doubtful under current legislation.

Ausgangslage

(Zeitanteilige) Kapitalerträge aus griechischen Staatsanleihen, die einer unbeschränkt steuerpflichtigen natürlichen Person im Wege einer inländischen kuponauszahlenden Stelle vor dem zugeflossen sind, sind in Österreich nach Maßgabe des „alten“ DBA Griechenland von der Einkommensteuer befreit. Aufgrund der Auslands-KESt-VO sind inländische Banken in ihrer Funktion als abzugsverpflichtete Stellen allerdings ungeachtet der DBA-Befreiung grundsätzlich verpflichtet, Kapitalertragsteuer von derartigen Kapitalerträgen einzubehalten. Eine abkommenskonforme Steuerentlastung ist folglich stets nur auf Initiative des (abkommensberechtigten) Steuerpflichtigen möglich, wobei die österreichische Finanzverwaltung derzeit offenbar immer noch die Auffassung vertritt, dass ein Antrag auf Steuerentlastung durch KESt-Anrechnung im Rahmen des ESt-Veranlagungsverfahrens bei natürlichen Personen stets mit der zwingenden Berücksichtigung dieser steuerfrei...

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