Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Gastspiel eines amerikanischen Orchesters
Schließt ein inländischer Konzertveranstalter mit der Trägerorganisation (Körperschaft) eines amerikanischen Orchesters einen Vertrag über ein inländisches Gastspiel dieses Orchesters, dann trifft den inländischen Veranstalter nach § 99 Abs. 1 Z 1 EStG die Verpflichtung zur Vornahme eines 20%igen Steuerabzuges von der an das Orchester (= an die Trägerorganisation des Orchesters) gezahlten Vergütung. Allerdings steht Art. 7 des DBA USA einer Besteuerung der Trägerorganisation entgegen, wenn dokumentiert ist, dass mangels Gewinnbeteiligung der Orchestermitglieder kein Anwendungsfall des Art. 17 Abs. 2 des Abkommens gegeben ist.
Eine abzugsfreie Auszahlung der Vergütung setzt indessen voraus, dass die sich hierfür aus der DBA-Entlastungsverordnung, BGBl. III Nr. 92/2005, ergebenden VorausS. 504 setzungen erfüllt sind. Gemäß § 5 Abs. 1 Z 3 der DBA-EVO ist eine Entlastung an der Quelle unzulässig, wenn Vergütungen aus einer Tätigkeit im Sinne des § 99 Abs. 1 Z 1 EStG nicht an den Erbringer der dort genannten Tätigkeiten (nicht an die Orchesterkünstler), sondern an Dritte (an die Trägerorganisation des Orchesters) gezahlt werden und keine Belege über Name und Anschrift des Erbringers der Tätigkeit (der Orchesterkünstler) und keine „Angaben über die Höhe der an ihn fließenden...