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Geschäftsführungstätigkeit eines Nichtansässigen bei einer inländischen GmbH
Die Ausführungen von Kudert/Schade (PIStB 3/2017, 81 ff) zeigen, dass in Deutschland – vergleichbar zu Österreich – die Besteuerung der Einkünfte eines nichtansässigen Geschäftsführers einer inländischen GmbH noch nicht hinreichend geklärt ist. Keine Probleme ergeben sich, wenn ein deutsches DBA eine Art 16 Abs 2 DBA Deutschland – Österreich vergleichbare Bestimmung enthält, wonach nur Deutschland als Ansässigkeitsstaat der GmbH besteuern darf; die meisten DBA enthalten aber keine solche Regelung. Der BFH habe bisher noch nicht abschließend entschieden, ob in diesem Fall die Einkünfte unter Art 7 (allenfalls früher Art 14) OECD-MA oder unter 15 OECD-MA fallen. Selbst wenn der Geschäftsführer seine Tätigkeit ausschließlich in Deutschland ausübt, könne daher nach Kudert/Schade entscheidend sein, ob dem Geschäftsführer für seine Tätigkeit auch eine inländische Betriebsstätte iSd Art 7 OECD-MA oder eine inländische feste Einrichtung iSd früheren Art 14 OECD-MA zur Verfügung steht. Ist dies nicht der Fall, dürfe Deutschland nur besteuern, wenn keine unter 15 OECD-MA zu subsumierenden Einkünfte aus unselbständiger Arbeit vorliegen.