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Geschäftsführungstätigkeit eines Nichtansässigen bei einer inländischen GmbH
Im SWI-Aprilheft (SWI 2017, 228) wurden die grundsätzlichen Ausführungen von Kudert/ Schade zur Besteuerung der Einkünfte eines nichtansässigen Geschäftsführers einer im Inland ansässigen GmbH dargestellt. Kudert/Schade (PIStB 3/2017, 81 ff) haben ihre Überlegungen auch auf den Fall angewendet, dass der Ort der Geschäftsleitung der inländischen GmbH im Ansässigkeitsstaat des Geschäftsführers liegt. Durch die Verlagerung des Ortes der Geschäftsleitung könne es zwar zu einer Entstrickungsbesteuerung und damit zu einer Besteuerung der stillen Reserven der inländischen GmbH in Deutschland kommen. Davon abgesehen führe die Verlagerung des Ortes der Geschäftsleitung aber dazu, dass die Einkünfte eines nichtansässigen Geschäftsführers regelmäßig nur noch insoweit in Deutschland besteuert werden dürfen, als der Geschäftsführer seine Tätigkeit in einer deutschen Betriebsstätte (festen Einrichtung) oder länger als 183 Tage vor Ort in Deutschland ausübe. Werden diese beiden Anknüpfungspunkte für eine Besteuerung in Deutschland vermieden, könne durch die Verlagerung des Ortes der Geschäftsleitung eine beträchtliche Steuerersparnis erzielt werden.