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SWI 4, April 2009, Seite 162

Quellensteuerentlastung zugunsten von luxemburgischen Investmentfonds

In Rn. 54 der Investmentfondsrichtlinien (InvFR) 2008 wurde festgehalten, dass ausländische Kapitalanlagefonds nur insoweit zu einer DBA-konformen Steuerentlastung berechtigt sind, als Portfolioinvestoren (unter 10 % Beteiligung) in DBA-Ländern ansässig sind, mit denen Österreich ein dem OECD-MA entsprechendes Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen hat.

Diese Regelung beruht auf den Interpretationsergebnissen, die sich aus Beispiel 5 des OECD-Berichts „The Application of the OECD Model Tax Convention to Partnerships“ („Partnership Report“) für Zurechnungskonflikte ergeben und in Z 6.4 des OECD-Kommentars zu Art. 1 eingeflossen sind. Es folgt daraus, dass im Fall eines Zurechnungskonflikts der Quellenstaat, der ein ausländisches Gebilde als steuerlich transparent einstuft (wie dies auf österreichischer Seite nicht nur gegenüber ausländischen Personengesellschaften, sondern gem. § 42 InvFG auch hinsichtlich ausländischer Fonds geschieht) verpflichtet ist, die Quellensteuer dem im ausländischen Staat als intransparent und daher als „ansässig“ behandelten Rechtsgebilde in Bezug auf dessen abkommensberechtigte Beteiligte zu gewähren. Österreich ist daher bereit, den ausländischen Fonds, denen im Ausl...

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