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BFH zur Option eines Österreichers auf unbeschränkte Steuerpflicht mit Zusammenveranlagung in Deutschland
Österreichische Ehegatten können in Deutschland bei fiktiver unbeschränkter Steuerpflicht eines der beiden Ehegatten zusammen veranlagt werden
Bei beantragter Zusammenveranlagung ist auf das nach deutschem Recht zu ermittelnde Einkommen beider Ehegatten abzustellen (nichtdeutsches Einkommen, daher höchstens doppelter Grundfreibetrag)
Urlaubs- und Weihnachtsgeld sind in die Berechnung als steuerpflichtig einzubeziehen
Kein Widerspruch zum EuGH-Urteil Meindl: dort Alleinverdiener, hier ausreichende österreichische Einkünfte der Ehefrau
Österreichische Ehegatten können in Deutschland bei fiktiver unbeschränkter Steuerpflicht eines der beiden Ehegatten zusammen veranlagt werden
Bei beantragter Zusammenveranlagung ist auf das nach deutschem Recht zu ermittelnde Einkommen beider Ehegatten abzustellen (nichtdeutsches Einkommen, daher höchstens doppelter Grundfreibetrag)
Urlaubs- und Weihnachtsgeld sind in die Berechnung als steuerpflichtig einzubeziehen
Kein Widerspruch zum EuGH-Urteil Meindl: dort Alleinverdiener, hier ausreichende österreichische Einkünfte der Ehefrau
Der in Kufstein ansässige Herr Ö bezieht im Jahr 2003 der Besteuerung in Deutschland unterliegende Einkünfte aus einer in Münche...