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SWI 2, Februar 2009, Seite 108

BFH zur Option eines Österreichers auf unbeschränkte Steuerpflicht mit Zusammenveranlagung in Deutschland

  • Österreichische Ehegatten können in Deutschland bei fiktiver unbeschränkter Steuerpflicht eines der beiden Ehegatten zusammen veranlagt werden

  • Bei beantragter Zusammenveranlagung ist auf das nach deutschem Recht zu ermittelnde Einkommen beider Ehegatten abzustellen (nichtdeutsches Einkommen, daher höchstens doppelter Grundfreibetrag)

  • Urlaubs- und Weihnachtsgeld sind in die Berechnung als steuerpflichtig einzubeziehen

  • Kein Widerspruch zum EuGH-Urteil Meindl: dort Alleinverdiener, hier ausreichende österreichische Einkünfte der Ehefrau

  • Österreichische Ehegatten können in Deutschland bei fiktiver unbeschränkter Steuerpflicht eines der beiden Ehegatten zusammen veranlagt werden

  • Bei beantragter Zusammenveranlagung ist auf das nach deutschem Recht zu ermittelnde Einkommen beider Ehegatten abzustellen (nichtdeutsches Einkommen, daher höchstens doppelter Grundfreibetrag)

  • Urlaubs- und Weihnachtsgeld sind in die Berechnung als steuerpflichtig einzubeziehen

  • Kein Widerspruch zum EuGH-Urteil Meindl: dort Alleinverdiener, hier ausreichende österreichische Einkünfte der Ehefrau

Der in Kufstein ansässige Herr Ö bezieht im Jahr 2003 der Besteuerung in Deutschland unterliegende Einkünfte aus einer in Münche...

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