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SWI 2, Februar 2009, Seite 107

Veräußerungsgewinne im deutschen Organschaftsmodell

Gerald Toifl

Im deutschen internationalen Steuerrecht ist das Organschaftsmodell mit ausländischer Betriebsstätte ein beliebtes Gestaltungsmittel. In Deutschland steuerpflichtige natürliche Personen werden dadurch im Ergebnis nur mit dem ausländischen Körperschaftsteuersatz besteuert. Konkret beteiligt sich eine deutsche (vermögensverwaltende) Personengesellschaft (meist eine KG) als Organträgerin an einer deutschen GmbH als Organgesellschaft, und diese Organgesellschaft errichtet eine Betriebsstätte im Ausland, etwa in Österreich. Die Einkünfte aus der österreichischen Betriebsstätte werden mit 25 % Körperschaftsteuer in Österreich besteuert und bei den einzelnen natürlichen Personen (Kommanditisten der KG) in Deutschland von der Steuer freigestellt. Haase (Praxis Internationale Steuerberatung 2008, 295 ff.) berichtet über Probleme, die dadurch entstehen können, dass eine natürliche Person ihre Beteiligung an der Organträgerin (= der KG) veräußern möchte. Das Organschaftsmodell mit ausländischer Betriebsstätte ist damit zwar für die laufende Besteuerung vorteilhaft. Im Fall der späteren Veräußerung birgt das Modell jedoch erhebliche Nachteile. Haase diskutiert, ob eine formwechselnde Umwandlung der Organträgerin in eine Kapitalgesellschaft als ...

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