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SWI 2, Februar 2009, Seite 101

EuGH: Künstliche Aufspaltung der Leistung in mehrere Bestandteile kann Missbrauch darstellen

Peter Haunold, Michael Tumpel und Christian Widhalm

In seinem Urteil vom , Rs. C-425/06, Part Service Srl, hatte sich der EuGH im Wesentlichen mit der Frage zu beschäftigen, ob die künstliche Aufspaltung einer Leistung in mehrere Bestandteile bei einem Mietkauf als Missbrauch für mehrwertsteuerliche Zwecke gewertet werden kann. Diesem Urteil lag folgender Ausgangssachverhalt zugrunde:

Im Laufe des Jahres 1987 beteiligten sich Italservice Srl (später Part Service Srl; im Folgenden: Italservice) und das Leasingunternehmen IFIM Leasing Sas (im Folgenden: IFIM), die derselben Finanzunternehmensgruppe angehörten, gemeinsam an Mietkaufumsätzen, die größtenteils Kraftfahrzeuge betrafen. Diese Umsätze wurden unter den im Folgenden dargestellten Voraussetzungen getätigt: IFIM schloss mit einem Nutzer einen Vertrag über das Nutzungsrecht an einem Kraftfahrzeug und die Option, dieses durch die Zahlung von Leasinggebühren, die Hinterlegung eines Betrags in Höhe des durch die Leasinggebühr nicht gedeckten Preises des Gegenstands und die Stellung einer unbeschränkten Bürgschaft zu kaufen. Italservice schloss mit dem Nutzer einen Vertrag, durch den sie den Gegenstand gegen verschiedene Risiken – ausgenommen Haftpflichtrisiken – versicherte und durc...

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