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SWI 11, November 2008, Seite 522

Finanzamtszuständigkeit und Steuerausländer

Tax Authorities competent for Non-Residents

Alfred Holzapfel

The fiscal authority Bruck Eisenstadt Oberwart is responsible for proceedings in which tax relief is granted in accordance with double tax treaties. However, the jurisdiction of this fiscal authority is not completely clear in all cases of limited tax liability. Alfred Holzapfel analyzes some cases of doubt in this connection.

Ausgangslage

Für die Entlastung von einer Abzugsteuer wie der Lohnsteuer stehen einerseits die Steuer-freistellung im Steuerabzugsverfahren (Freistellungsverfahren oder Quellenent-lastungs-system) und andererseits das finanzbehördliche Erstattungsverfahren (Rückzahlungssystem) zur Verfügung. Letzteres fand seine Neuordnung durch das Finanz-reformgesetz 1998. Seither wird mit § 13a AVOG u. a. reglementiert, dass Anträge auf Steuerrückzahlung einer durch den Arbeitgeber bei seinem auslandsansässigen Arbeitnehmer DBA-widrig einbehaltenen Lohnsteuer nicht mehr beim Betriebsfinanzamt des Arbeitgebers, sondern zentral beim Finanzamt Eisenstadt, heute beim Standort Eisenstadt des Finanzamtes Bruck-Eisenstadt-Oberwart (BEO), zu stellen sind. Eine Kritik dieser organisatorischen Maßnahme steht hier nicht zur Diskussion. Dieser Beitrag soll aber anhand eines eindrucksvollen Beispi...

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