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Die Einführung der Zinsschranke in Deutschland
The Introduction of an interest limitation in Germany
The German Business Tax Reform 2008 brought major changes in German business taxation. Among many others measures that need to be counter-financed, the corporate income tax was reduced to 15 %. One of the most discussed and criticized financing measures was the introduction of a new interest limitation in para. 4h of the German Income Tax Act (ITA). Anna Bauer discusses and critically analyses the major impacts and ambiguities of the new regulation in para. 4h German ITA.
Einführung des § 4h EStG als Gegenfinanzierungsmaßnahme zum Unternehmensteuerreformgesetz 2008
Am ist das deutsche Unternehmensteuerreformgesetz 2008 in Kraft getreten. Ziel dieser Reform ist es, die „finanzielle Handlungsfähigkeit des Staates wiederherzustellen“. Mit der Unternehmensteuerreform sollte ein Beitrag zur Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen geleistet und die Standortattraktivität Deutschlands erhöht werden. Erstmalig anwendbar ist § 4h EStG gemäß § 52 Abs. 12d EStG auf Wirtschaftsjahre, die nach dem beginnen und nicht vor dem enden.
Neben einer Reihe weiterer Maßnahmen – wie z. B. der Senkung des Körperschaftsteuersatzes auf 15 % – wurde auch die Zinsschranke in § 4h EStG als wohl eine der meistdiskutierten Neuerungen eingeführt.
Im folgenden Artikel sollen die m. E. kritischen Aspekte und Details der Regelung diskutiert werden. Hintergrund der Einführung der Zinsschranke ist die Hintanhaltung steuerminimierender Gestaltungen,