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Konzerninterne Finanzierungen durch luxemburgische und belgische Finanzierungsgesellschaften
Die Frage, ob für eine konzerninterne Kreditvergabe der Ansatz eines Zinssatzes von EURIBOR + 1 % (Auffassung der Parteienseite) oder von EURIBOR + 0,25 % (Auffassung der Betriebsprüfung) fremdverhaltenskonform ist, kann in dem auf die Klärung von Rechtsfragen ausgerichteten ministeriellen EAS-Auskunftsverfahren nicht mit bindender Wirkung beantwortet werden. Dies würde eine umfassende Auseinandersetzung mit allen relevanten Sachverhaltsgegebenheiten erfordern und muss daher der Ermittlungsarbeit der zuständigen Abgabenbehörde vorbehalten werden.
Stützt die Parteienseite ihre Auffassung auf die Anwendung der Preisvergleichsmethode, so ist zu bedenken, dass diese Methode nur in Bezug auf vergleichbare Geschäfte angewendet werden kann. Fehlt eine ausreichende Vergleichbarkeit, müssten Berichtigungen vorgenommen werden (in diesem Sinn Z 2.7 der OECD-Verrechnungspreisgrundsätze).
Die Parteienseite geht offensichtlich davon aus, dass die von ihr gewählte Verzinsung (4,38 % im Jahresdurchschnitt von 1996 bis 2006) jener entspricht, die bei Kreditaufnahme bei fremden Kommerzbanken anfallen würde. Allerdings ist das Kreditrisiko, das fremde Kommerzbanken bei einem fremden Bankkunden eingehen...