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SWI 7, Juli 2020, Seite 377

Verbrauchsteuer: Rat der EU einigt sich vorläufig auf modernisierte Steuervorschriften für Alkohol

Pressemitteilung des Rats der EU vom .

Die Botschafterinnen und Botschafter der Mitgliedstaaten bei der EU haben am – vorbehaltlich der weiteren Bestätigung durch den Rat – die Aktualisierung der Verbrauchsteuervorschriften für Alkohol in der EU vorläufig gebilligt. Die Reform umfasst folgende Änderungen:

  • Der Schwellenwert für die Anwendung der ermäßigten Steuersätze auf Bier mit niedrigem Alkoholgehalt wird von 2,8 % vol auf 3,5 % vol erhöht.

  • Die Sonderregelung für ermäßigte Verbrauchsteuersätze für kleine Hersteller von Bier und Ethylalkohol wird auf Hersteller anderer gegorener Getränke wie Most ausgeweitet.

  • Mit dem Vorschlag wird ein einheitliches Zertifizierungssystem in der EU eingeführt, sodass der Status unabhängiger, kleiner Erzeuger bestätigt und in allen EU-Ländern anerkannt wird.

  • Die Bedingungen für die Anwendung der Verbrauchsteuerbefreiung für denaturierten Alkohol, der zB in Reinigungsmitteln verwendet wird, werden präzisiert.

Die nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung dieser Richtlinie sollen ab gelten.

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