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Verbrauchsteuer: Rat der EU einigt sich vorläufig auf modernisierte Steuervorschriften für Alkohol
Pressemitteilung des Rats der EU vom .
Die Botschafterinnen und Botschafter der Mitgliedstaaten bei der EU haben am – vorbehaltlich der weiteren Bestätigung durch den Rat – die Aktualisierung der Verbrauchsteuervorschriften für Alkohol in der EU vorläufig gebilligt. Die Reform umfasst folgende Änderungen:
Der Schwellenwert für die Anwendung der ermäßigten Steuersätze auf Bier mit niedrigem Alkoholgehalt wird von 2,8 % vol auf 3,5 % vol erhöht.
Die Sonderregelung für ermäßigte Verbrauchsteuersätze für kleine Hersteller von Bier und Ethylalkohol wird auf Hersteller anderer gegorener Getränke wie Most ausgeweitet.
Mit dem Vorschlag wird ein einheitliches Zertifizierungssystem in der EU eingeführt, sodass der Status unabhängiger, kleiner Erzeuger bestätigt und in allen EU-Ländern anerkannt wird.
Die Bedingungen für die Anwendung der Verbrauchsteuerbefreiung für denaturierten Alkohol, der zB in Reinigungsmitteln verwendet wird, werden präzisiert.
Die nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung dieser Richtlinie sollen ab gelten.