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EuGH: Entschädigung bei Nichteinhaltung der vertraglichen Mindestbindungsfrist als umsatzsteuerbares Entgelt
In seinem Urteil vom , Vodafone, C-43/19, hatte sich der EuGH mit der mehrwertsteuerlichen Einstufung der Zahlung einer Entschädigung im Fall der Nichteinhaltung der vertraglichen Mindestbindungsfrist durch die Kunden zu befassen. Die damit verbundenen Rechtsfragen stellten sich im Rahmen eines Rechtsstreits zwischen der Vodafone Portugal – Comunicações Pessoais SA (im Folgenden: Vodafone) und der Autoridade Tributária e Aduaneira (Steuer- und Zollbehörde, Portugal) über die Mehrwertsteuer-Selbstveranlagung für November 2016.
Dem Rechtsstreit lag folgender Ausgangssachverhalt zugrunde: Vodafone, eine Gesellschaft mit Sitz in Lissabon (Portugal), hat ihren Gesellschaftszweck in der Erbringung von Diensten im Bereich der elektronischen Kommunikation, der Festnetztelefonie und des drahtlosen Internetzugangs. Im Rahmen ihrer Tätigkeit schließt Vodafone mit ihren Kunden Verträge über die Erbringung von Dienstleistungen ab, von denen einige spezielle Werbeklauseln enthalten, die Bedingungen hinsichtlich der Bindung dieser Kunden während eines im Voraus festgelegten Mindestzeitraums (im Folgenden: Mindestbindungsfrist) unterliegen. Nach diesen Klauseln verpflichten sich die Kunden, ein Ver...